Einfamilienhaus aus Insolvenzverkäufen
Immobilien aus Insolvenzverfahren der Amtsgerichte – als Online-Versteigerung oder zum Sofortkaufpreis. Der Verkauf erfolgt als freihändiger Insolvenzverkauf mit notarieller Beurkundung. Als geprüfter Interessent erhalten Sie Zugang zum vollständigen Verkehrswertgutachten.
54 Objekte

Einfamilienhaus mit Garage
67127 Rödersheim-Gronau · Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
170.000,00 €

Einfamilienwohnhaus (Bungalow) mit Carport
24326 Dersau · Schleswig-Holstein
Verkehrswert
272.000,00 €

Doppelhaushälfte (unbewohnbarer Zustand)
39317 Parey · Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
7.000,00 €

Wohnhaus mit Anbau, Wintergarten und Garage
25709 Marne · Schleswig-Holstein
Verkehrswert
85.000,00 €

Einfamilienhaus, ehem. Wirtschaftsgebäude u.a. und Landwirtschaftsflächen
97993 Creglingen · Baden-Württemberg
Verkehrswert
336.300,00 €

Einfamilienhaus mit Einzelgarage
74586 Frankenhardt-Gründelhardt · Baden-Württemberg
Verkehrswert
210.000,00 €

Einfamilienhaus mit Garage und Gartenland
12529 Schönefeld OT Waßmannsdorf · Brandenburg
Verkehrswert
166.100,00 €

Einfamilienhaus mit Nebengebäude
39245 Gommern OT Dannigkow/Kressow · Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
55.000,00 €

Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäude, Werkstatt, Garage und Garagenanbau
15913 Straupitz · Brandenburg
Verkehrswert
183.000,00 €

Wohnhaus mit Scheune
97993 Creglingen-Freudenbach · Baden-Württemberg
Verkehrswert
40.000,00 €

Einfamilienwohnhaus mit Garage
24321 Hohwacht · Schleswig-Holstein
Verkehrswert
804.000,00 €

Abrisswürdiges Einfamilienhaus mit Nebengebäuden
39307 Parchen · Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
12.000,00 €
Häufige Fragen zum Kauf
Wie der freihändige Insolvenzverkauf über ZV-Direkt.net abläuft – von der Registrierung bis zur Schlüsselübergabe.
- Woher stammen die Objekte?
- Alle Immobilien stammen aus Insolvenzverfahren. Sie wurden zuvor über das zuständige Amtsgericht angeboten und fanden dort keinen Käufer. Jetzt werden sie im freihändigen Insolvenzverkauf über die Plattform neu angeboten – mit deutlich niedrigerem Einstiegspreis.
- Kann ich das Objekt vorher besichtigen?
- Nein. Der Verkauf erfolgt ohne Innenbesichtigung – das ist Bestandteil des Verfahrens und gilt für alle Objekte gleichermaßen. Grundlage Ihrer Entscheidung ist das gerichtliche Verkehrswertgutachten mit Fotos, Beschreibung und Wertermittlung, das Sie nach Ihrer Identitätsprüfung vollständig einsehen können. Eine Außenbesichtigung von öffentlichen Wegen steht Ihnen frei.
- Wer darf mitbieten?
- Unternehmen und Privatpersonen mit abgeschlossener Identitätsprüfung (KYC). Die Prüfung schützt alle Beteiligten vor Scheingeboten und ist Voraussetzung für die Freischaltung der Gutachten.
- Warum muss ich mich verifizieren, um das Gutachten zu sehen?
- Verkehrswertgutachten enthalten sensible Informationen – Innenaufnahmen, Grundbuchdaten, Angaben zu Eigentümern und Bewohnern. Um Missbrauch und Betrug mit diesen Unterlagen zu verhindern, geben wir sie ausschließlich an identifizierte Interessenten heraus; jeder Abruf ist nachvollziehbar. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes und dient allein der Identitätsprüfung und Abwicklung.
- Was bedeuten Verkehrswert, Startgebot und Sofortkauf?
- Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgestellte Marktwert laut Gutachten. Das Startgebot ist das Mindestgebot der Auktion und liegt bei 10 % des Verkehrswerts. Der Sofortkaufpreis liegt deutlich unter dem Verkehrswert – wer ihn akzeptiert, erhält den Zuschlag sofort und beendet die Auktion.
- Wie läuft die Auktion ab?
- Jede Auktion hat ein festes Ende. Sie bieten online; jedes Gebot ist verbindlich. Wird in den letzten Minuten geboten, verlängert sich die Auktion kurz, damit jeder reagieren kann. Das höchste Gebot bei Auktionsende erhält den Zuschlag.
- Muss ich eine Bietsicherheit hinterlegen?
- Für die Gebotsabgabe kann eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswerts verlangt werden. Sie ist gängige Praxis, um Spaßgebote auszuschließen, und keine Anzahlung: Erhalten Sie den Zuschlag, wird sie auf den Kaufpreis angerechnet – der volle Kaufpreis ist dann zu zahlen. Unterlegene Bieter erhalten die Sicherheit vollständig zurück. Wird die Sicherheit nach Aufforderung nicht fristgerecht geleistet, wird das Gebot entfernt. Beim Sofortkauf entfällt die Bietsicherheit; hier ist der Kaufpreis direkt fällig.
- Wann und wie muss ich zahlen?
- Mit Auktionsende bzw. mit dem Sofortkauf ist der Kaufpreis fällig. Nach Prüfung des Verkaufs erhalten Sie die Kaufpreisrechnung über den vollen Betrag und überweisen ihn mit Erhalt der Rechnung. Eine Finanzierung sollte daher vor der Gebotsabgabe geklärt sein.
- Wie geht es nach der Zahlung weiter?
- Nach Zahlungseingang werden Sie mit den zuständigen Ansprechpartnern verbunden. Diese stimmen mit Ihnen alle Unterlagen ab und vereinbaren den Notartermin. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet; anschließend erhalten Sie die Schlüssel und Zugang zur Immobilie.
- Welche Kosten kommen hinzu?
- Der Kaufpreis wird ohne Aufschlag in Rechnung gestellt: Es fällt keine Käuferprovision und keine Umsatzsteuer an (steuerfreier Grundstücksumsatz, § 4 Nr. 9a UStG). Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.
- Wie bleibe ich über neue Objekte informiert?
- Neue Objekte werden laufend eingestellt. Als registrierter Nutzer setzen Sie Objekte auf Ihre Merkliste und werden vor Auktionsende sowie bei neuen Geboten benachrichtigt.