Mehrfamilienhaus aus Insolvenzverkäufen
Immobilien aus Insolvenzverfahren der Amtsgerichte – als Online-Versteigerung oder zum Sofortkaufpreis. Der Verkauf erfolgt als freihändiger Insolvenzverkauf mit notarieller Beurkundung. Als geprüfter Interessent erhalten Sie Zugang zum vollständigen Verkehrswertgutachten.
13 Objekte

Mehrfamilienhaus im Bau
74889 Sinsheim-Steinsfurt · Baden-Württemberg
Verkehrswert
384.000,00 €

Mehrfamilienhaus
39646 Oebisfelde-Weferlingen OT Breitenrode · Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
106.000,00 €

Zweifamilienhaus mit Carport in Hanglage
21077 Hamburg · Hamburg
Verkehrswert
1.030.000,00 €

Zweifamilienwohnhaus
22159 Hamburg · Hamburg
Verkehrswert
440.000,00 €

Mehrfamilienhaus
67063 Ludwigshafen am Rhein · Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
730.000,00 €

Mehrfamilienhaus und Werkstatt
39288 Burg OT Schartau · Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
185.000,00 €

Denkmalgeschütztes, ehem. Gutshaus mit Garagenzeile
18516 Süderholz OT Klevenow · Mecklenburg-Vorpommern
Verkehrswert
85.000,00 €

Zweifamilienhaus mit Nebengelass
39356 Flechtingen OT Behnsdorf · Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
156.000,00 €

Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten und Nebengebäuden
25462 Rellingen · Schleswig-Holstein
Verkehrswert
475.000,00 €

Wohnhaus (ehemaliges Gutshaus)
17089 Gültz · Mecklenburg-Vorpommern
Verkehrswert
84.000,00 €

Abgängiges Mehrfamilienhaus
25524 Itzehoe · Schleswig-Holstein
Verkehrswert
12.000,00 €

Wohnhaus mit Hofgebäude
04895 Falkenberg/Elster · Brandenburg
Verkehrswert
38.000,00 €
Häufige Fragen zum Kauf
Wie der freihändige Insolvenzverkauf über ZV-Direkt.net abläuft – von der Registrierung bis zur Schlüsselübergabe.
- Woher stammen die Objekte?
- Alle Immobilien stammen aus Insolvenzverfahren. Sie wurden zuvor über das zuständige Amtsgericht angeboten und fanden dort keinen Käufer. Jetzt werden sie im freihändigen Insolvenzverkauf über die Plattform neu angeboten – mit deutlich niedrigerem Einstiegspreis.
- Kann ich das Objekt vorher besichtigen?
- Nein. Der Verkauf erfolgt ohne Innenbesichtigung – das ist Bestandteil des Verfahrens und gilt für alle Objekte gleichermaßen. Grundlage Ihrer Entscheidung ist das gerichtliche Verkehrswertgutachten mit Fotos, Beschreibung und Wertermittlung, das Sie nach Ihrer Identitätsprüfung vollständig einsehen können. Eine Außenbesichtigung von öffentlichen Wegen steht Ihnen frei.
- Wer darf mitbieten?
- Unternehmen und Privatpersonen mit abgeschlossener Identitätsprüfung (KYC). Die Prüfung schützt alle Beteiligten vor Scheingeboten und ist Voraussetzung für die Freischaltung der Gutachten.
- Warum muss ich mich verifizieren, um das Gutachten zu sehen?
- Verkehrswertgutachten enthalten sensible Informationen – Innenaufnahmen, Grundbuchdaten, Angaben zu Eigentümern und Bewohnern. Um Missbrauch und Betrug mit diesen Unterlagen zu verhindern, geben wir sie ausschließlich an identifizierte Interessenten heraus; jeder Abruf ist nachvollziehbar. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes und dient allein der Identitätsprüfung und Abwicklung.
- Was bedeuten Verkehrswert, Startgebot und Sofortkauf?
- Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgestellte Marktwert laut Gutachten. Das Startgebot ist das Mindestgebot der Auktion und liegt bei 10 % des Verkehrswerts. Der Sofortkaufpreis liegt deutlich unter dem Verkehrswert – wer ihn akzeptiert, erhält den Zuschlag sofort und beendet die Auktion.
- Wie läuft die Auktion ab?
- Jede Auktion hat ein festes Ende. Sie bieten online; jedes Gebot ist verbindlich. Wird in den letzten Minuten geboten, verlängert sich die Auktion kurz, damit jeder reagieren kann. Das höchste Gebot bei Auktionsende erhält den Zuschlag.
- Muss ich eine Bietsicherheit hinterlegen?
- Für die Gebotsabgabe kann eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswerts verlangt werden. Sie ist gängige Praxis, um Spaßgebote auszuschließen, und keine Anzahlung: Erhalten Sie den Zuschlag, wird sie auf den Kaufpreis angerechnet – der volle Kaufpreis ist dann zu zahlen. Unterlegene Bieter erhalten die Sicherheit vollständig zurück. Wird die Sicherheit nach Aufforderung nicht fristgerecht geleistet, wird das Gebot entfernt. Beim Sofortkauf entfällt die Bietsicherheit; hier ist der Kaufpreis direkt fällig.
- Wann und wie muss ich zahlen?
- Mit Auktionsende bzw. mit dem Sofortkauf ist der Kaufpreis fällig. Nach Prüfung des Verkaufs erhalten Sie die Kaufpreisrechnung über den vollen Betrag und überweisen ihn mit Erhalt der Rechnung. Eine Finanzierung sollte daher vor der Gebotsabgabe geklärt sein.
- Wie geht es nach der Zahlung weiter?
- Nach Zahlungseingang werden Sie mit den zuständigen Ansprechpartnern verbunden. Diese stimmen mit Ihnen alle Unterlagen ab und vereinbaren den Notartermin. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet; anschließend erhalten Sie die Schlüssel und Zugang zur Immobilie.
- Welche Kosten kommen hinzu?
- Der Kaufpreis wird ohne Aufschlag in Rechnung gestellt: Es fällt keine Käuferprovision und keine Umsatzsteuer an (steuerfreier Grundstücksumsatz, § 4 Nr. 9a UStG). Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.
- Wie bleibe ich über neue Objekte informiert?
- Neue Objekte werden laufend eingestellt. Als registrierter Nutzer setzen Sie Objekte auf Ihre Merkliste und werden vor Auktionsende sowie bei neuen Geboten benachrichtigt.