Partnerbedingungen
Stand: September 2026 · ASTESO GmbH (nachfolgend „Betreiberin“)
§ 1 Gegenstand, Geltung
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der Betreiberin. Partner empfehlen die Plattform mit einem persönlichen Promocode und erhalten für jeden qualifizierten Immobilienkauf eines empfohlenen Käufers eine Vergütung. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen; bei Widersprüchen gehen diese Partnerbedingungen für das Partnerverhältnis vor.
§ 2 Teilnahme, Freischaltung
(1) Teilnehmen kann jeder registrierte Nutzer mit vollständigem Profil, ausgenommen Administratoren der Betreiberin. Die Bewerbung erfolgt im Portal unter „Partnerprogramm“ unter Angabe des gewünschten Promocodes (4–16 Zeichen, Buchstaben und Ziffern), optional der Website bzw. der geplanten Empfehlungskanäle sowie einer Bankverbindung für die Auszahlung.
(2) Die Partnerschaft entsteht mit der Freischaltung durch die Betreiberin, über die der Partner benachrichtigt wird. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Bis zur Freischaltung ist der Promocode reserviert, aber nicht einlösbar.
(3) Die Betreiberin kann Promocodes ablehnen oder ändern, die Rechte Dritter verletzen, irreführend sind (etwa amtlich oder als Rabatt der Betreiberin wirken) oder anstößig sind.
§ 3 Promocode, Zuordnung von Käufern
(1) Ein Käufer wird dem Partner zugeordnet, wenn er den Promocode bei der Registrierung, bei der Anmeldung oder in seinem Profil hinterlegt oder sich über den Partnerlink registriert. Je Käuferkonto kann nur ein Promocode hinterlegt werden; die Zuordnung ist dauerhaft und kann nachträglich nicht geändert werden.
(2) Der empfohlene Käufer erhält den After-Sale-Service der Betreiberin (regulär 850 € einschließlich Umsatzsteuer, § 13a Abs. 5a AGB) für alle Käufe kostenfrei, die er nach der Hinterlegung des Promocodes tätigt. Weitere Nachlässe sind mit dem Promocode nicht verbunden; der Partner darf keine anderen oder weitergehenden Vorteile bewerben.
(3) Ausgeschlossen ist die Zuordnung des Partners selbst, seiner Mitarbeiter, Angehörigen oder von ihm beherrschter Unternehmen (Eigenkäufe). Ebenso ausgeschlossen sind Käufer, die bereits vor der Hinterlegung des Codes ein Konto bei der Betreiberin hatten und von dieser aktiv betreut wurden, sofern die Betreiberin dies dem Partner mitteilt.
§ 4 Vergütung
(1) Der Partner erhält 100 € je qualifiziertem Kauf. Ein Kauf ist qualifiziert, wenn (a) der zugeordnete Käufer eine über die Plattform angebotene Immobilie durch Zuschlag oder Sofortkauf erworben hat, (b) die Provisionsrechnung der Betreiberin (Käuferprovision) vollständig bezahlt ist und (c) die Partnerschaft im Zeitpunkt des Kaufs freigeschaltet war. Käufe im Produktkatalog (bewegliche Gegenstände) werden nicht vergütet.
(2) Die Vergütung entsteht mit dem Kauf zunächst als „offen“ und wird mit Zahlung der Provisionsrechnung „qualifiziert“; darüber wird der Partner benachrichtigt. Wird der Kauf rückabgewickelt, die Provisionsrechnung storniert oder liegt ein Verstoß nach § 5 oder ein Eigenkauf nach § 3 Abs. 3 vor, kann die Betreiberin die Vergütung ablehnen; der Grund wird dem Partner mitgeteilt.
(3) Die Vergütung ist ein Bruttobetrag. Ist der Partner Unternehmer, enthält sie die gesetzliche Umsatzsteuer; der Partner rechnet gegenüber der Betreiberin ab oder stimmt dem Gutschriftverfahren zu. Der Partner ist für die steuerliche Behandlung der Vergütung selbst verantwortlich.
(4) Qualifizierte Vergütungen werden regelmäßig, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Qualifizierung, per Überweisung auf die im Partnerbereich hinterlegte Bankverbindung ausgezahlt. Ohne Bankverbindung wird die Auszahlung bis zu deren Angabe zurückgestellt. Auszahlungen an Dritte erfolgen nicht.
§ 5 Zulässige Werbung, Pflichten des Partners
(1) Der Partner darf die Plattform in seinem Netzwerk, auf eigenen Websites und Profilen und in eigenen Newslettern empfehlen. Unzulässig sind insbesondere:
- der Versand unverlangter Werbe-E-Mails, SMS oder Nachrichten (Spam) sowie unverlangte Telefonwerbung – jede Ansprache setzt eine wirksame Einwilligung des Empfängers nach § 7 UWG bzw. Art. 6 DSGVO voraus, die der Partner auf Verlangen nachweist;
- irreführende Angaben zur Plattform, zu Objekten, Preisen, Kosten oder zum Erlass des After-Sale-Service;
- das Auftreten im Namen der Betreiberin oder der Eindruck, Mitarbeiter, Vertreter oder Insolvenzverwalter zu sein;
- Suchmaschinenwerbung auf den Marken- oder Firmennamen der Betreiberin, die Nutzung ihrer Logos außerhalb bereitgestellter Werbemittel sowie Cookie-Dropping, Iframes, automatische Weiterleitungen oder sonstige technische Manipulationen der Zuordnung;
- Anreize oder Rabatte gegenüber Käufern, die die Betreiberin nicht bewilligt hat, sowie die Weitergabe des Codes gegen Entgelt;
- Werbung in einem rechtswidrigen, diskriminierenden oder rufschädigenden Umfeld.
(2) Der Partner hält die für seine Werbung geltenden Gesetze ein (insbesondere UWG, DSGVO, TDDDG, Preisangabenverordnung) und kennzeichnet Werbung als solche. Er stellt die Betreiberin von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
(3) Beschwerden. Empfänger unerwünschter Nachrichten können sich an [email protected] wenden. Die Betreiberin geht jedem Hinweis nach; der Partner wirkt an der Aufklärung mit und beantwortet Rückfragen innerhalb von fünf Werktagen.
§ 6 Sperrung, Beendigung
(1) Bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. 3 oder § 5, bei begründeten Beschwerden über unverlangte Werbung oder bei Verdacht auf Missbrauch kann die Betreiberin die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung sperren. Der Partner wird unter Angabe des Grundes benachrichtigt; sein Promocode ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr einlösbar. Bereits qualifizierte Vergütungen bleiben bestehen, soweit sie nicht auf dem Verstoß beruhen; offene Vergütungen kann die Betreiberin ablehnen.
(2) Beide Seiten können die Partnerschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen. Nach der Beendigung entstehen keine neuen Vergütungen; bereits qualifizierte Vergütungen werden nach § 4 Abs. 4 ausgezahlt. Die Zuordnung bestehender Käufer bleibt für deren Erlass des After-Sale-Service bestehen.
(3) Mit der Deaktivierung oder Löschung des Nutzerkontos endet auch die Partnerschaft.
§ 7 Daten der empfohlenen Käufer
Der Partner sieht im Partnerbereich zu empfohlenen Käufern nur Vorname und Ort, das Datum der Codeeinlösung, den Status der Identitätsprüfung sowie Objektnummer und Status seiner Vergütungen. Weitergehende Daten der Käufer werden nicht offengelegt. Der Partner verarbeitet Daten potenzieller Käufer in eigener Verantwortung nach der DSGVO; eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit der Betreiberin besteht nicht. Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch die Betreiberin enthält die Datenschutzerklärung.
§ 8 Änderungen, Schlussbestimmungen
(1) Die Betreiberin kann diese Bedingungen und die Höhe der Vergütung für künftige Käufe mit einer Frist von vier Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Partner nicht innerhalb der Frist, gelten die geänderten Bedingungen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Für Vergütungen bereits entstandener Käufe gilt die im Zeitpunkt des Kaufs angezeigte Höhe.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Partner Unternehmer, ist Gerichtsstand Detmold. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.